Strafe bei Umgangsboykott muss weh tun – Österreich im Familienrecht macht es vor


Wenig Lohn ändert im Streit ums Kind nichts an Sanktion

Verhindert ein Elternteil, dass der andere das Kind sehen kann, so ist das spürbar zu sanktionieren. Dies macht der Oberste Gerichtshof (OGH) zum Fall einer Mutter klar. Sie hatte beharrlich dafür gesorgt, dass der Vater den ihm zustehenden Kontakt zu seiner Tochter (9) nicht wahrnehmen kann.

Die Unterinstanz hatte deswegen eine 500-Euro-Strafe verhängt. Vor dem OGH ging es vor allem um die Frage, ob diese Buße die Mutter zu hart trifft. Doch eine Geldstrafe könne „ihren Beugezweck nur erfüllen, wenn sie auch ,weh‘ tut“, sagen die Höchstrichter. „Selbst wenn die Mutter kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen haben sollte“, sei die Höhe der Buße daher angemessen, erklärte der OGH (6 Ob 196/21y). Zudem sei noch nicht einmal klar, ob die Mutter wirklich so wenig Geld habe.

https://www.diepresse.com/6117405/strafe-muss-mutter-wehtun

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