Mit dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 21 UF 153/21) vom 7. Juni 2021 fördert das OLG Dresden Streit als Strategie:
Im verhandelten Fall leben die Kinder bei der Mutter. Sie sehen ihren Vater aber regelmäßig. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun aber wollte der Vater ein paritätisches Wechselmodell als Umgangsregelung.
Das Gericht lehnte das ab. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Wechselmodells seien nicht erfüllt. Bei der Entscheidung über das Wechselmodell geht es nicht darum, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. Entscheidend sei, ob das Wechselmodell dem Kindeswohl diene. Damit das Wechselmodell funktioniert und dem Kindeswohl dient, müssen die Eltern kooperieren können.