Ordnungsgeld bei Missachtung der Wohlverhaltenspflicht und toleriertem Umgangsboykott des Kindes, OLG Brandenburg 9 UF 39/21   


 OLG Brandenburg, 17.06.2021 – 9 UF 39/21

Bei Missachtung der Wohlverhaltenspflicht ist ei Ordnungsgeld gegen den Elternteil vollstreckbar, der seinen Erzeihubgsaufgaben nicht nachkommt und eine Verweigerungshaltung eines Kindes zulässt. Dies gilt auf bei 15jährigen Kindern!

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Brandenburg&Datum=17.06.2021&Aktenzeichen=9%20UF%2039%2F21

Volltext direkt: https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/19001


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