OLG Brandenburg, 17.06.2021 – 9 UF 39/21
Bei Missachtung der Wohlverhaltenspflicht ist ei Ordnungsgeld gegen den Elternteil vollstreckbar, der seinen Erzeihubgsaufgaben nicht nachkommt und eine Verweigerungshaltung eines Kindes zulässt. Dies gilt auf bei 15jährigen Kindern!
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Brandenburg&Datum=17.06.2021&Aktenzeichen=9%20UF%2039%2F21
Volltext direkt: https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/19001