OLG Koblenz, 03.08.2021 – 7 WF 535/21
Urlaub Gericht, eines Verfahrensbeteiligten, zu lange Fristen (max. 1-2Wochen) für die Erstellung eines Gutachtens oder einer Stellungnahme begründen eine Beschleunigungsrüge und schaden dem Kindeswohl! Eine straffe Verfahrensführung ist im Familienrecht zwingend notwendig.
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